Falkenseer Kurier |
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Fahrradbeleuchtung in der dunklen JahreszeitEigentlich ist ja alles per Gesetz geregelt: Am Fahrrad müssen dran sein: ein funktionstüchtiges Vorderlicht und ein funktionierendes Rücklicht. Beide müssen fest montiert sein! Und sie müssen von einem Dynamo betrieben werden. Pflicht sind ferner Reflektoren: vorn (weiß), hinten (rot), an den Pedalen und je zwei an den Speichen. Soweit die Theorie. In der Praxis: „massenhaft“ Radfahrer, die im Dunkeln ohne jegliches Licht mutig durch die Gegend radeln. Schrecken für die anderen Verkehrsteilnehmer, die diese Dunkelmänner und -frauen mitunter recht spät erkennen. Nun gibt es zwar Mountainbikes und Rennräder, für die die oben aufgezählten Bedingungen so nicht gelten, aber erstens gilt das nur für Leichtgewichte unter 11 Kilo und zweitens: auch leichtgewichtige Räder und Mountainbikes müssen Licht dabei haben. Sie müssen mit sog. Stecklichtern ausgestattet sein. Egal ob Rennrad oder schwergewichtiges Normal-Fahrrad: Licht ist lebenserhaltend. Sehen und gesehen werden ist die Devise im Straßenverkehr dank einer funktionierenden Fahrradbeleuchtung. azb |
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