Schwarze Flecken in der Wohnung
Die Heizperiode und der Fogging-Effekt
Mehr als zehn Jahre ist das Phänomen schon bekannt. Möbel und Wände in Wohnungen werden von einem dunklen, rußähnlichen Schmierfilm überzogen. Diese Ablagerungen treten augenscheinlich immer während der Heizperiode auf. Vor allem Flächen oberhalb von Heizkörpern, sowie Gardinen, Außenwände oder Fensterrahmen als auch Kunststoffflächen oder elektrische Geräte sind davon betroffen.
Versucht man die Ursachen einzugrenzen, dann lohnt es sich, den vorherigen Renovierungen in der Wohnung nachzugehen. Maler- und Lackierarbeiten, neue Teppichböden, bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau von Heizungsanlagen oder Dämmarbeiten könnten damit in Zusammenhang stehen. Also Veränderungen, die meist im Frühjahr oder Sommer vorgenommen werden.
Auch nicht außer Acht gelassen werden sollte das Wohnverhalten. Rauchen und die intensive Nutzung von Kerzen oder Öllampen, sowie die Lüftungsgewohnheiten mit ihrem Einfluss auf die Raumtemperatur und Raumfeuchte.
In der Tat tragen jene Veränderungen und Wohnweisen zur Fleckenbildung bei. Warum?
Märchen: Lösemittelfreiheit
Viele sind heutzutage bemüht, im Falle einer Renovierung, möglichst schadstoffarme Produkte einzusetzen. „Lösemittelfreiheit“ als Deklaration wird dann zum Kaufargument. Da diese Mittel meist weniger stark, oder gar nicht mehr riechen, scheint die Angabe wohl zu stimmen. Der Trugschluss zeigt sich bei der näheren Analyse. Substanzen, die bei Temperaturen ab etwa 200 Grad Celsius sieden, gelten nicht mehr als Lösemittel und tauchen folglich bei keiner Deklaration auf.
Zu jenen schwerflüchtigen organischen Substanzen (SVOC) zählen die, in praktisch allen Kunststoffen enthaltenen Weichmacher, Paraffine, hochsiedende Alkohole, Fettsäuren und anderes mehr. Sie gelangen zwar sehr langsam, dafür ununterbrochen über Jahre, und in der Heizperiode verstärkt, in die Innenraumluft. Dort reichern sie sich an und können kondensieren. Staubpartikel bilden für sie hervorragende Kondensationskeime. Ähnlich, wie bei Schneeflocken entstehen so großflächige Gebilde. Der „Fogging-Effekt“ wird sichtbar.
Gesundheitsgefahr?
Bisher sieht es so aus, als wenn von keiner unmittelbaren Beeinträchtigung der Gesundheit durch SVOC ausgegangen werden muss. In der Regel liegen die Konzentrationen der Substanzen deutlich unterhalb der Gefährdungsgrenze. Erst genaue Untersuchungen durch Sachverständige können Sicherheit geben.
Dabei werden unter anderem mit Wärmebildkameras betroffene Wohnungen über einen längeren Zeitraum beobachtet. Wärmebrücken, kalte Wandbereiche, Luftströmungen sowie Heiz- und Lüftungsgewohnheiten lassen sich so genauestens dokumentieren.
Die schwarzen Flecken bilden sich meist an Orten mit starken Luftturbulenzen, wie sie über Heizungen, in Ecken, an kalten Wandbereichen und oberhalb von Lampen auftreten, oder dort, wo Gardinenstangen oder Mauervorsprünge die Luftzirkulationen beeinflussen. Die dadurch entstehenden unterschiedlich erwärmten Nischen, bilden die geeignete Kondensationsfläche für die SVOC’s.
Moderne Technik macht es möglich, den schwarzen Niederschlag zu analysieren. Die Analyse ergibt, dass die Schwärzung von feinsten Staubpartikeln kommt, an denen die SVOC adsorbieren.
Bei den SVOC werden zwei unterschiedliche Reaktionen beobachtet. Einmal können sie an Flächen klebrige Ablagerungen bilden, die dem Material, beispielsweise PVC-Tapete, selbst entstammen (Klebefilmeffekt). Oder sie bilden einen Niederschlag aus der Luft heraus (luftgetragener Effekt).
Wer ist für die Beseitigung zuständig?
Nur zu gerne möchten wir uns dieses Problems durch intensive Reinigung, Überstreichen oder Tapezieren entledigen.
Bevor aus Angst umfangreiche und teure Analysen durchgeführt werden, reicht meist der gesunde Menschenverstand aus, um das Problem zu lösen. Stellen sie sich selbst einen Katalog der potenziellen Auslöser zusammen. Hilfreich sind auch die örtlichen Gesundheits- und Umweltämter.
Was aber, wenn ein geändertes Wohnverhalten und die anschließende Renovierung keinen
Erfolg bringen und der angesprochene Vermieter jegliche Nachlässigkeit von sich weist?
Die Vielfalt der Ursachen, es könnte sich zum Beispiel auch um den ähnlich aussehenden Schwarzschimmel handeln, vor allem dann, wenn das Problem zu spät in Augenschein genommen wird, macht eine klare Schuldzuweisung des Mieters gegenüber dem Vermieter meist unmöglich.
Aber stellt sich zum Beispiel heraus, dass eine Wärmebrücke in der Wohnung die schwarzen Flecken verursacht, hat der Vermieter für die Beseitigung zu sorgen (Landgericht Duisburg Aktenzeichen 13 S 345/01).
Ralf Salecker